Gehörlose und hörbehinderte Lernende sollen adäquat beraten und begleitet werden. Der Schlussbericht bietet allen Akteuren Unterstützung, indem auf bestehende Hilfestellungen hingewiesen und Optimierungsmöglichkeiten benannt werden. Dadurch soll für gehörlose und hörbehinderte Lernende der Zugang zur Berufsbildung und die adäquate Unterstützung während einer beruflichen Grundbildung verbessert werden.
Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) verpflichtet sich die Schweiz, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Im Nachgang zum Bericht des Bundesrates «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen» aus dem Jahre 2021 zeigte sich in Gesprächen mit Interessenorganisationen, dass verschiedene Fragen und Unklarheiten bestehen zur Situation von Gehörlosen und Hörbehinderten in der Berufsbildung. Anfang 2023 sprach sich deshalb die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK) dafür aus, dass die Thematik im Rahmen einer Auslegeordnung eingehend untersucht wird. Die Federführung des Projekts lag beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Das Projekt wurde in die Initiative «Berufsbildung 2030» aufgenommen.
Im vorliegenden Bericht werden der Projektaufbau sowie die gesetzlichen Grundlagen und Instrumente beschrieben. Die Analyse der Ist-Situation basiert auf explorativen Interviews und Gesprächen mit Betroffenenorganisationen sowie einer Dokumentenanalyse. Basierend auf den Ergebnissen der Ist-Analyse wurde zusammen mit der Begleitgruppe Massnahmen definiert, welche den Zugang zur Berufsbildung für Gehörlose und Hörbehinderte verbessern sollen.
Träger |
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI |
Projektziel
In einem Bericht wird auf bereits bestehende Hilfestellung hingewiesen und Optimierungen benannt, damit allfällige Lücken geschlossen werden können. Damit sollen gehörlose und hörbehinderte Lernende besseren Zugang zur beruflichen Grundbildung erhalten.
Projektstand
Mit der Veröffentlichung des Schlussberichts wurde das Projekt im März 2024 abgeschlossen.
Auf der Grundlage der Projektergebnisse ist es gemäss den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten an den Verbundpartner der Berufsbildung, den Akteuren der Invalidenversicherung und den Betroffenenorganisationen die Massnahmen umzusetzen und bei Bedarf weitere Abklärungen vorzunehmen. Im Sommer 2025 wird das SBFI im Rahmen einer Umfrage, den Umsetzungsstand der Massnahmen erheben.
Projektpartner
Zur verbundpartnerschaftlichen Abstützung des Projekts wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche das SBFI während der Projektumsetzung berät