Bisher kamen Erwachsene in der beruflichen Grundbildung ohne Lehrvertrag mangels eindeutiger Regelung für die Finanzierung der direkten Bildungskosten teilweise selbst auf. Seit dem 26. Oktober 2018 ist die Kostenübernahme der direkten Bildungskosten durch den Wohnsitzkanton in einem Anhang zum BFSV geregelt. 2021 lanciert die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK ein Monitoring zur Umsetzung in den Kantonen.
Erwachsene, die den Weg der «direkten Zulassung zur Abschlussprüfung» oder der «Validierung von Bildungsleistungen» wählen, um ein EFZ zu erlangen, müssen mangels eindeutiger Finanzierungsregelung für die direkten Bildungskosten teilweise selbst aufkommen.
Die interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung vom 22. Juni 2006 (Berufsfachschulvereinbarung BFSV, https://www.cdip.ch/de/themen/bildungsfinanzierung/berufsfachschulen) regelt die Abgeltung der Vereinbarungskantone an die Kosten der beruflichen Grundbildung. Die Kommission Berufsabschluss für Erwachsene der SBBK arbeitet an einer Lösung zur Regelung der Zahlungspflicht, wenn kein Lehrvertrag vorliegt.
Träger | Schweizerische Berufsbildungsämter- Konferenz SBBK |
Kontakt | Ueli Maier Präsident SBBK-Kommission Berufsabschluss für Erwachsene Bernadette Fischli Geschäftsstelle SBBK-Kommission Berufsabschluss für Erwachsene +41 31 309 51 61 |
Projektziel
Erwachsene (insbesondere Erwachsene ohne Lehrvertrag) müssen nicht selber für die Finanzierung der direkten kantonsseitigen Bildungskosten der beruflichen Grundbildung aufkommen.
Projektschritte
- Angepasster Anhang der BFSV per 26. Oktober 2018:https://www.cdip.ch/de/themen/bildungsfinanzierung/berufsfachschulen
- SBBK-Empfehlung Finanzierung Berufsabschluss für Erwachsene vom Januar/Februar 2018: https://www.edk.ch/de/sbbk/dokumentation/empfehlungen
- Bestandesaufnahme zur kantonalen Umsetzung im Rahmen des Berichtes (Büro BASS, 2022):
Direkte und indirekte Kosten in der beruflichen Grundbildung für Erwachsene, Schweizweite Bestandesaufnahme zu Finanzierungsmöglichkeiten und -Lücken - Geplante Nacherhebung in 3-4 Jahre: Welche Massnahmen wurden bzw. werden in den Kantonen ergriffen, um finanzielle Hürden über die direkten kantonsseitigen Bildungskosten für Erwachsene ohne Lehrvertrag abzubauen.
Projektstand
Das Projekt ist abgeschlossen.
Die KBAE ist die kompetente Stelle rund um das Thema «Abbau von finanziellen Hürden über die direkten kantonsseitigen Bildungskosten für Kandidaten/innen nach Art. 32 BBV, ohne Lehrvertrag.»
Die KBAE prüft die Durchführung einer Nacherhebung in 3-4 Jahren (vgl. Projektschritte)