Direkte Bildungskosten Berufsabschluss für Erwachsene – Anpassung der Berufsfachschulvereinbarung (BFSV)

Direkte Bildungskosten Berufsabschluss für Erwachsene – Anpassung der Berufsfachschulvereinbarung (BFSV)

Bisher kamen Erwachsene in der beruflichen Grundbildung ohne Lehrvertrag mangels eindeutiger Regelung für die Finanzierung der direkten Bildungskosten teilweise selbst auf. Seit dem 26. Oktober 2018 ist die Kostenübernahme der direkten Bildungskosten durch den Wohnsitzkanton in einem Anhang zum BFSV geregelt. 2021 lanciert die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK ein Monitoring zur Umsetzung in den Kantonen.

Erwachsene, die den Weg der «direkten Zulassung zur Abschlussprüfung» oder der «Validierung von Bildungsleistungen» wählen, um ein EFZ zu erlangen, müssen mangels eindeutiger Finanzierungsregelung für die direkten Bildungskosten teilweise selbst aufkommen.
Die interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung vom 22. Juni 2006 (Berufsfachschulvereinbarung BFSV, https://www.cdip.ch/de/themen/bildungsfinanzierung/berufsfachschulen) regelt die Abgeltung der Vereinbarungskantone an die Kosten der beruflichen Grundbildung. Die Kommission Berufsabschluss für Erwachsene der SBBK arbeitet an einer Lösung zur Regelung der Zahlungspflicht, wenn kein Lehrvertrag vorliegt.

Träger Schweizerische Berufsbildungsämter-
Konferenz SBBK

Kontakt Ueli Maier
Präsident SBBK-Kommission
Berufsabschluss für Erwachsene

Bernadette Fischli
Geschäftsstelle SBBK-Kommission
Berufsabschluss für Erwachsene
+41 31 309 51 61
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Projektziel

Erwachsene (insbesondere Erwachsene ohne Lehrvertrag) müssen nicht selber für die Finanzierung der direkten kantonsseitigen Bildungskosten der beruflichen Grundbildung aufkommen.

Projektschritte

Projektstand

Das Projekt ist abgeschlossen.
Die KBAE ist die kompetente Stelle rund um das Thema «Abbau von finanziellen Hürden über die direkten kantonsseitigen Bildungskosten für Kandidaten/innen nach Art. 32 BBV, ohne Lehrvertrag.»
Die KBAE prüft die Durchführung einer Nacherhebung in 3-4 Jahren (vgl. Projektschritte)