Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung für Erwachsene

Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung für Erwachsene

Erwachsene Kandidatinnen und Kandidaten in der beruflichen Grundbildung mit angenommen gleicher Voraussetzung/Vorbildung in der Allgemeinbildung erhalten je nach Kanton unterschiedliche Entscheide für die anrechenbare allgemeine Vorbildung. Dies ist ein unbefriedigender Zustand. Hier setzt das Projekt an.

Unter den Erwachsenen in der beruflichen Grundbildung befinden sich auch Personen, die formal die Allgemeinbildung zwar nicht nachweisen können (z.B. aufgrund von Schulabbruch, Emigration etc.), jedoch ihren Pflichten gegenüber der Gesellschaft (im beruflichen und privaten Kontext) problemlos nachkommen. Ausserdem erfüllen sie, bezogen auf die Kommunikation im entsprechenden Beruf, das Anspruchsniveau in der Landessprache. Sie können somit der Allgemeinbildung als befä̈higt bezeichnet werden. Sie erfüllen das übergreifende Ziel des allgemeinbildenden Unterrichts, nämlich sie besitzen "die grundlegenden Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen" (Art. 2 Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung).

Träger Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK, Kommission Berufsabschluss für Erwachsene der SBBK

Kontakt Bernadette Fischli (Geschäftsführung der Arbeitsgruppe)
Geschäftsstelle SBBK
+41 31 309 51 61
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ueli Maier
Präsident SBBK-Kommission
Berufsabschluss für Erwachsene
+41 61 267 84 07

Projektziel

Im Rahmen des Projekts sollen folgende Fragen geklärt und im Rahmen einer SBBK-Empfehlung zwecks Harmonisierung des Vollzugs publiziert werden.

  • Unter welchen Kriterien können bei Erwachsenen in der beruflichen Grundbildung formale und informelle Qualifikationen/Bildungsleistungen in der Allgemeinbildung anderweitig als durch einen schulischen Abschluss (Berufsbildung, Gymnasium oder via Anerkennung eines ausländischen Diploms etc.) nachgewiesen und angerechnet werden?
  • Unter welchen Umständen sollte eine Kandidatin, ein Kandidat den allgemeinbildenden Unterricht und die Schlussprüfung oder Teile davon absolvieren?
  • Wie können die Bestehensregeln für andere Qualifikationsverfahren umgesetzt werden?
  • Welche Empfehlungen/Rahmenbedingungen ergeben sich für die Gestaltung erwachsenengerechter Angebote in der Allgemeinbildung?

Die Erkenntnisse während der Arbeit können einen Beitrag dazu leisten, die SBFI-Verordnung über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung anzupassen.

Projektstand

Die Empfehlung wurde dem Vorstand SBBK vorgestellt und von der Plenarversammlung SBBK am 18. September 2020 verabschiedet. Die Kantone sind zurzeit daran, die Umsetzung zu prüfen. Die Empfehlung beinhaltet einerseits die Anrechnung von formalen Bildungsleistungen und andererseits die Anrechnung von informellen bzw. nicht-formalen Bildungsleistungen. Für das Letztere wird die Durchführung eines «Assessment» empfohlen. Eine erfolgreiche Anrechnung gemäss Empfehlung führt zu einer Dispensation der Allgemeinbildung, d.h. Schulbesuch und Qualifikationsbereich Allgemeinbildung.

Die Erarbeitung von Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen für erwachsenengerechte Angebote in der Allgemeinbildung wurde in das BB2030-Projekt «Erwachsenengerechte Angebote der beruflichen Grundbildung» transferiert.

(Stand Dezember 2020). 

Weiterführende Informationen

Handbuch Berufliche Grundbildung für Erwachsene
Leitfaden: Anrechnung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung
Download der Empfehlung ( -> Berufsabschluss für Erwachsene -> Anrechnung von Bildungsleistungen in der Allgemeinbildung)